Für die verdeckte Überwachung von Bezügern einer Invalidenrente fehlt es an einer ausreichend klaren und detaillierten gesetzlichen Grundlage. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Überlegung dazu: Wenn ich Geld erhalte, erbringe ich dafür eine Leistung. Der Auftraggeber prüft, ob die Leistung der Vereinbarung entspricht.
Der IV-Bezüger erhält Geld und muss dafür nur die Leistung erbringen, nicht zu schummeln. Diese Leistung wird geprüft.
Dafür braucht es keine verfassungsrechtliche Grundlage.